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KVB

Widersprüche bei der KVB

Seit dem Fernsehbericht in WDR Lokalzeit sind wieder mehrere Presseanfragen bei uns eingegangen. Darunter auch von WDR 2, dem wir dann letzte Woche ein Interview gegeben haben.

In seinem Radiobeitrag zu Bahntrampen kommt auch wieder der Sprecher der KVB zu Wort, allerdings mit einer gegenüber letzter Woche widersprüchlichen Aussage. Denn im Interview mit WDR Lokalzeit meinte er noch: "Wir finden das durchaus in Ordnung, denn unser Tarif gibt das her. Und wenn Menschen darauf aufmerksam werden, dann finden wir das erstmal grundsätzlich in Ordnung. Und ich sage immer, die Leute, die das machen, die machen für unseren Tarif kostenlose Werbung." [Video ab Min. 02:24]

Letzte Woche hat die KVB wohl nochmal darüber nachgedacht, denn im Interview mit WDR 2 heisst es nun: "Es ist eine Grauzone und wenn man es ganz scharf formulieren würde, müsste man sagen, es ist ein Missbrauch. Denn so ist diese Mitnahmeregelung nicht vorgesehen." [Audio ab Min. 01:56]

Die Aussagen bzgl. Grauzone und Missbrauch sind natürlich völliger Unsinn, was sich aus den Tarifbestimmungen des VRS ergibt. Darin steht z.B.: "Das SemesterTicket berechtigt wochentags ab 19.00 Uhr bis 03.00 Uhr des Folgetages sowie an Wochenenden und an gesetzlichen Feiertagen ganztägig zur unentgeltlichen Mitnahme einer Person über 14 Jahre [...]" [Punkt 6.1, Anlage 8, Seite 99 in den Tarifbestimmungen zum SemesterTicket des VRS]

Vielleicht kann Herr Berger uns ja mal die Stelle im SemesterTicket-Vertrag oder in den Tarifbestimmungen zeigen, wo der Begriff "Person" eingeschränkt wird bzw. wo festgelegt ist, wie diese Mitnahmeregelung vorgesehen ist.

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